§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Southern Phoenix GmbH, Steinmetzstr. 2, 86165 Augsburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 29164 („Anbieter“) und ihren Kunden („Kunde“) über die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung Knöllchen-Pilot („Anwendung“) sowie damit verbundener Leistungen.
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Anwendung Knöllchen-Pilot über das Internet als Software-as-a-Service zur Nutzung bereit. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils gewählten Tarifstufe (Starter, Professional, Enterprise) und der zugehörigen Leistungs- beschreibung auf der Website des Anbieters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(2) Die Anwendung dient insbesondere der Verwaltung von Mietverträgen, Fahrzeugen und Kunden sowie der automatisierten Verarbeitung von Bußgeld- und Anhörungsbescheiden mittels künstlicher Intelligenz.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Anwendung weiterzuentwickeln und Funktionen anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und der vereinbarte Leistungsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt.
§ 3 Vertragsschluss, Testphase
(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Mit Absenden des Registrierungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Anbieter nimmt das Angebot durch Freischaltung des Zugangs an.
(2) Der Anbieter kann eine kostenlose Testphase anbieten. Diese endet automatisch nach Ablauf des angegebenen Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern der Kunde nicht zuvor einen kostenpflichtigen Tarif bucht.
§ 4 Verfügbarkeit, Service Level
(1) Der Anbieter stellt die Anwendung mit einer Verfügbarkeit von 99,0 % im Jahresmittel zur Verfügung. Im Tarif Enterprise gilt eine Verfügbarkeit von 99,9 % im Jahresmittel.
(2) Nicht in die Verfügbarkeit einberechnet werden geplante Wartungsarbeiten, höhere Gewalt sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfälle bei Vorleistungserbringern, Internet- Provider-Ausfälle, DDoS-Angriffe).
(3) Geplante Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter mit einer Frist von mindestens 48 Stunden in geeigneter Weise (z. B. per E-Mail oder In-App-Mitteilung) an.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich:
- Zugangsdaten geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen;
- die Anwendung nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte hochzuladen;
- sicherzustellen, dass er zur Verarbeitung der durch ihn in die Anwendung eingespielten personenbezogenen Daten datenschutzrechtlich berechtigt ist und die betroffenen Personen ordnungsgemäß informiert hat;
- regelmäßig eigene Sicherungskopien seiner für ihn relevanten Daten anzufertigen, soweit dies aus eigenen Compliance-Gründen erforderlich ist;
- dem Anbieter Mängel der Anwendung unverzüglich nach Kenntnisnahme in Textform anzuzeigen.
(2) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Anwendung durch den Kunden oder auf einer Verletzung dieser AGB beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website ausgewiesenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung wird monatlich im Voraus fällig. Die Abrechnung erfolgt im Lastschrift- oder Kartenverfahren über den jeweiligen Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe).
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Anwendung nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung zu sperren. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(4) Preisanpassungen werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung zu kündigen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden, sofern nicht im Einzelvertrag eine abweichende Laufzeit vereinbart ist.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von Vergütungen in Höhe von zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist oder die Anwendung erheblich missbraucht.
(3) Nach Vertragsende werden die Daten des Kunden 30 Tage zur Datenmitnahme bereitgehalten und anschließend unwiderruflich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Bereitstellung der Anwendung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der Anbieter stellt hierfür einen entsprechenden Vertragsentwurf bereit.
(2) Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise des Anbieters, abrufbar unter knoellchen-pilot.de/datenschutz.
§ 9 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet die im Vertrag vereinbarte Beschaffenheit der Anwendung. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem Stand der Technik eine durchgehend fehlerfreie Bereitstellung von Software nicht möglich ist.
(2) Soweit die Anwendung KI-gestützte Funktionen (insbesondere die automatisierte Auslesung von Bußgeldbescheiden) bereitstellt, schuldet der Anbieter keine bestimmte inhaltliche Richtigkeit der durch die KI erzeugten Ergebnisse. Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse vor weiterer Verwendung — insbesondere vor Versendung an Behörden, Mieter:innen oder Dritte — auf Plausibilität und Richtigkeit zu prüfen.
(3) Mängelrechte bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei Mängeln, die durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht wurden.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Der Anbieter haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese auf der Verletzung solcher Vertragspflichten beruhen, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). In diesem Fall haftet der Anbieter jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
(3) Im Übrigen ist die Haftung — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aus der Nutzung oder Nicht-Nutzung der durch die KI erzeugten Ergebnisse, soweit der Kunde seiner Prüfpflicht nach § 9 Abs. 2 nicht nachgekommen ist.
(4) Die Haftung des Anbieters für einfache Fahrlässigkeit ist der Höhe nach begrenzt auf den vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlten Nettoentgelt.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 11 Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit nicht eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. Diese Verpflichtung gilt auch für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende.
§ 12 Änderung dieser AGB
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB anzupassen, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Änderungen oder einer Erweiterung des Leistungsangebots, erforderlich wird.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Folge wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Augsburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurch- führbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurch- führbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Mai 2026